Prozessleitfaden
NIST SP 800-37 Rev. 2
Kontrollevidenz und Risikoautorisierung über den Lebenszyklus verbinden.
Auf dieser Seite
Zweck, Umfang und Autorität
Sieben wiederholbare Schritte für Systeme und gemeinsame Kontrollen, Sicherheit und Datenschutz. Der US-Bundeskontext schafft keine identischen Pflichten für alle Länder oder nationalen Sicherheitssysteme. [1]
Prinzipien und operative Logik [1]
1. Prepare · Vorbereiten
Rollen, Strategie, Grenzen, gemeinsame Kontrollen und Einschränkungen festlegen.
2. Categorize · Kategorisieren
Auswirkungen und Informationsarten nach geltendem Verfahren begründen, nicht Schwachstellen zählen.
3. Select · Auswählen
Baseline anpassen, Parameter, Verantwortung, Vererbung und Überwachung festlegen.
4. Implement · Umsetzen
Tatsächlichen Betrieb und Abweichungen statt nur Sollentwurf beschreiben.
5. Assess · Bewerten
Umsetzung, Funktion und Ergebnis prüfen; Evidenz und nötige Unabhängigkeit bestimmen.
6. Authorize · Autorisieren
Restrisiko und Bedingungen der zuständigen Autorität vorlegen. Prüfende sind nicht automatisch Risikoeigner.
7. Monitor · Überwachen
Änderungen, Defizite und Wirksamkeit verfolgen; Pläne und Entscheidungen aktualisieren.
Anwendung · redaktionelle Empfehlungen
Autorität und Systemgrenze zuerst bestimmen. Nachvollziehbarkeit bis zur Risikoentscheidung erhalten, vererbte Kontrollen belegen und bei relevanten Veränderungen neu prüfen.
CISO-Evidenz · vorgeschlagenes Prüfpaket
Sicherheits-/Datenschutzpläne, Bewertungen, offene Befunde, Maßnahmen und Meilensteine, Bedingungen. Verantwortliche und Termine nennen; Lieferanten- und Kundenpflichten trennen.
Fehler und Grenzen
Keine reine Abschlussdokumentation, dauerhafte Autorisierung oder ungeprüfte Lieferantenbescheinigung. Offizielle Aufgaben liefern weitere Eingaben, Ergebnisse und Rollen.
Offizielle Quellen und Lesepfad
Abschnitte im Original: Chapter 3; Appendices D–F.
Eigener Studienkommentar, keine vollständige Reproduktion. Einzelne Anforderungen, Erweiterungen, Bedingungen und Ausnahmen im Original prüfen. Anwendbarkeit hängt von Organisation und geltenden Verpflichtungen ab.